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Wir begleiten deutschlandweit große
Vergabeverfahren für Auftraggeber
und Bieter

Vergabenachprüfungsverfahren

Vergabenachprüfungsverfahren
Das Vergabenachprüfungsverfahren stellt wegen seines Eilcharakters allerhöchste Ansprüche an die anwaltliche Begleitung. Komplexe Sachverhalte müssen innerhalb kürzester Fristen von zwei bis fünf Tagen durchdrungen und für die Vergabekammer oder das Oberlandesgericht aufbereitet werden. Der richtigen anwaltlichen Taktik kommt beim Vortrag entscheidende Bedeutung zu. Das geht nicht ohne langjährige Erfahrung in solchen Verfahren. Dasselbe gilt für die im Nachprüfungsverfahren mögliche Akteneinsicht nach §165 GWB. Hier entscheidet sich, wieviel ein angreifender Bieter an Material bekommt. Kaum ein anderes Verfahren ist durch so viele Unwägbarkeiten durch plötzliche Neubewertungen, überraschend auftauchende Dokumente und bisher übersehene Beurteilungen in der Vergabeakte gekennzeichnet wie das Vergabenachprüfungsverfahren. Nicht selten entscheidet eine geschickte anwaltliche Taktik, evtl. sogar erst die mündliche Verhandlung, über Erfolg oder Misserfolg einer Vergabe bzw. ihrer Nachprüfung.

Leinemann Partner haben Hunderte solcher Verfahren erfolgreich geführt und eine kaum zu überbietende Erfahrung und Expertise mit einem großen Team aufgebaut. Viele wichtige veröffentlichte Leitentscheidungen der Vergabesenate wurden durch uns erstritten. Wir kennen die Vergabekammern und Vergabesenate in Deutschland aus eigener Anschauung.

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