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Vergaberecht
Öffentliche Auftraggeber beschaffen durch förmliche Vergabeverfahren. Bauleistungen werden nach VOB/A ausgeschrieben, alle anderen Leistungen nach VgV. In einzelnen Bereichen gibt es Sonderregelungen, so bei Sektorenauftraggebern die SektVO und im Bereich Verteidigung und Sicherheit die VSVgV, für Konzessionen die KonzVgV. Zu unterscheiden sind EU-weite Vergabeverfahren für größere Aufträge und rein national auszuschreiben Beschaffungen. Im letzteren Bereich gelten der 1. Abschnitt der VOB/A bei Bauleistungen sowie die UVgO für allen anderen Leistungen. Wer öffentliche Fördermittel einsetzt, bekommt auch als privates Unternehmen in der Regel vergaberechtliche Auflagen, die für eine ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu berücksichtigen sind. Und dann gibt es noch einzelne Landesvergabegesetze, die für jedes Bundesland gewisse Abweichungen enthalten und gerne auch landesspezifische Mindestlöhne festsetzen, die auf vom bundeseinheitlichen Mindestlohn abweichen.
Bei dieser Vorschriftenvielfalt überrascht es nicht, dass viele Auftraggeber anwaltliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung ihrer Vergabeverfahren nachfragen. In entsprechender Weise lassen sich Bieter beraten, wenn sie an für sie wichtigen oder interessanten Vergabeverfahren teilnehmen wollen. Leinemann Partner Rechtsanwälte sind mit mehr als 35 auf Vergaberecht spezialisierten RechtsanwältInnen, davon 17 FachanwältInnen für Vergaberecht, eines der größten und erfahrensten Teams auf dem deutschen Markt.